§ 18 UWG
Den Hersteller, der seine Produkte an einen Großhändler veräußert, trifft keine Verantwortlichkeit für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht seines Abnehmers.
OGH 28.05.2002, 4 Ob 103/02d
§ 18 UWG
Den Hersteller, der seine Produkte an einen Großhändler veräußert, trifft keine Verantwortlichkeit für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht seines Abnehmers.
OGH 28.05.2002, 4 Ob 103/02d