§ 1440 ABGB
Der OGH erörtert die teleologische Zielsetzung des § 1440 ABGB und verneint die Anwendbarkeit der Bestimmung bei Entgeltlichkeit eines Verwahrungsvertrages oder Tragung der Instandhaltungsaufwendungen für den Verwahrungsgegenstand durch den Verwahrer. Weiters prüft er die Anwendbarkeit des § 1440 ABGB auf einen Auftragsvertrag und erläutert, mit welchen Forderungen der Beauftragte gegen einen Herausgabeanspruch aufrechnen kann.