§ 278a StGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Mitwirkung an Straftaten einer kriminellen Organisation als Beteiligung, also Begründung der Mitgliedschaft an ihr qualifiziert werden kann.
OGH 04.06.2002, 12 Os 40/02
§ 278a StGB
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Mitwirkung an Straftaten einer kriminellen Organisation als Beteiligung, also Begründung der Mitgliedschaft an ihr qualifiziert werden kann.
OGH 04.06.2002, 12 Os 40/02