§ 4 Abs 3 AWG
Der VwGH definiert , wann eine mangelhafte Feststellung der Sachlage vorliegt und erörtert die Rechtsfolgen der Anführung gesetzwidriger Gründe in einem Aufhebungsbescheid.
VwGH, 15.11.2001, 2001/07/0067
§ 4 Abs 3 AWG
Der VwGH definiert , wann eine mangelhafte Feststellung der Sachlage vorliegt und erörtert die Rechtsfolgen der Anführung gesetzwidriger Gründe in einem Aufhebungsbescheid.
VwGH, 15.11.2001, 2001/07/0067