§ 159 StGB
Der OGH erörtert die maßgeblichen Beurteilungskriterien zur Bestimmung der groben Fahrlässigkeit beim Strafdelikt des § 159 StGB und legt dar, dass die Strafbarkeit neben einem groben Sorgfaltsverstoß auch eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und Vorhersehbarkeit der Gläubigerschädigung voraussetzt.