§ 13 Abs 2 DVG
Der VwGH erörtert, dass § 13 Abs 2 DVG auch für Gemeinden Geltung entfaltet, nimmt Stellung zur Festlegung einer subsidiären Zuständigkeitsregelung in dieser Norm sowie zur Auslegung des Elements der obersten Dienstbehörde.
VwGH, 17.10.2001, 96/12/0312