§ 3a Abs 1 IESG; § 17a Abs 16 IESG; § 23 IESG; § 7 ABGB
Der OGH prüft, ob der Arbeitnehmer die vom insolventen Arbeitgeber zurückbehaltenen Gehaltsteile, die dieser aufgrund einer Lohnpfändung an den Gläubiger des Arbeitnehmers überweisen hätte sollen, als Insolvenz-Ausfallsgeld zurückfordern kann.