Zusammenfassung: Der Entscheidung liegt die Beschwerde einer Schweizer Staatsbürgerin zugrunde, deren Rechtsmittel gegen die Verweigerung ihrer Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik abgewiesen wurde. Der EGMR erläutert den Gerichtsstatus der entscheidenden Kommission und prüft die (von der Beschwerdeführerin bezweifelte) Unbefangenheit der Kommissionsmitglieder.