Art 138 Abs 1 lit a B-VG; § 46 Abs 1 VergG; § 13a GG; § 2 Abs 6 DVG; § 27 Abs 1 StGB
Der VfGH erörtert, wer zur Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen für Entgeltleistungen, die nach Auflösung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gezahlt wurden, befugt ist.