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Zur Prüfungsbefugnis der Zivilgerichte gem Art 89 Abs 2 B-VG

Öffentliches RechtDr. Roland Gerlach, Rechtsanwalt, Wien; Dr. Alexander Somek, Universitätsprofessor, Iowa CityÖJZ 2002, 441 - 444 Heft 12 v. 15.6.2002

Zusammenfassung: Die Autoren erörtern in ihrem Beitrag die Frage einer Berechtigung eines Gerichts im Zivilverfahren die Verfassungskonformität eines Gesetzes selbst zu überprüfen. Nach einer allgemeinen Erläuterung der Voraussetzungen des Art 89 B-VG konkretisieren die Autoren Kriterien, die eine Antragsverbindlichkeit des Gerichts begründen.

Rechtsgrundlagen: Art 89 B-VG; Art 13 MRK

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