Zusammenfassung: Die Autoren erörtern in ihrem Beitrag die Frage einer Berechtigung eines Gerichts im Zivilverfahren die Verfassungskonformität eines Gesetzes selbst zu überprüfen. Nach einer allgemeinen Erläuterung der Voraussetzungen des Art 89 B-VG konkretisieren die Autoren Kriterien, die eine Antragsverbindlichkeit des Gerichts begründen.
Rechtsgrundlagen: Art 89 B-VG; Art 13 MRK