§ 84 ZPO
Bei offenkundiger Feststellbarkeit des wahren Parteiwillens begründet die irrtümliche falsche Datierung keine Mangelhaftigkeit des Vergleichsvertrages.
OGH 28.11.2000, 1 Ob 263/00h
§ 84 ZPO
Bei offenkundiger Feststellbarkeit des wahren Parteiwillens begründet die irrtümliche falsche Datierung keine Mangelhaftigkeit des Vergleichsvertrages.
OGH 28.11.2000, 1 Ob 263/00h