§ 141 Abs 2 StPO; § 142 StPO
Der OGH prüft in dieser Entscheidung das Anwesenheitserfordernis von Gerichtszeugen bei Hausdurchsuchungen nach § 141 Abs 2 StPO und stellt fest, dass die Missachtung der für Hausdurchsuchungen maßgeblichen Bestimmungen keine Nichtigkeit des Vorerhebungsakts begründet.