§ 214 Abs 2 FinStrG; § 214 Abs 3 FinStrG; § 281 Abs 1 Z 3 StPO
Die Nichtaufnahme eines Freispruchs wegen Unzuständigkeit in den Urteilsspruch bei einem Finanzstrafverfahren löst keine Nichtigkeitsfolgen aus.
OGH 08.11.2000, 13 Os 72/00
§ 214 Abs 2 FinStrG; § 214 Abs 3 FinStrG; § 281 Abs 1 Z 3 StPO
Die Nichtaufnahme eines Freispruchs wegen Unzuständigkeit in den Urteilsspruch bei einem Finanzstrafverfahren löst keine Nichtigkeitsfolgen aus.
OGH 08.11.2000, 13 Os 72/00