§ 335 HGB; § 870 ABGB; § 871 ABGB; § 872 ABGB; § 1295 ABGB
In dieser Entscheidung bejaht der OGH die Möglichkeit einer rückwirkenden Beendigung einer echten stillen Gesellschaft wegen Willensmängeln und prüft, in welchen Fällen der stille Gesellschafter Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsinhaber geltend machen kann.