Zusammenfassung: In diesem Erkenntnis prüft der EGMR, ob die Unterlassung der Vorladung des nunmehrigen Beschwerdeführers zur Verhandlung vor dem OGH wegen dessen Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde mit den Verfahrensgrundsätzen des Art 6 MRK in Einklang steht.
EGMR, 03.10.2000, über die Beschw Nr. 28.501/95 im Fall Pobornikoff gg Österreich