vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VwGH, 14.04.2000, 99/18/0358

StaatsbürgerschaftVwGH 2001/79ÖJZ 2001, 199 Heft 5 v. 1.3.2001

§ 36 Abs 2 Z 6 FrG 1997; § 6 Abs 2 TilgG

Der VwGH erörtert, dass auch jene Straftaten des Fremden, die dieser bei der Antragstellung auf Einräumung einer Einreise- oder Aufenthaltsberechtigung nicht offengelegt hat, von der Behörde bei der Prüfung einer allfälligen Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit herangezogen werden dürfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!