Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des Handelsgerichts Wiens aus dem Jahr 2000, in dem ein "Tiertaxi" als Güterbeförderung qualifiziert und somit auch die kaufmannsbegründende Rechtsstellung des Beförderers als Frachtführer festgestellt wurde, zum Anlass, den privatrechtlichen Rechtsstatus von Tieren zu prüfen. Darüber hinaus bietet der Beitrag auch eine Beschreibung der Profession des Frachtführers, eine Konkretisierung des Güterbegriffs sowie eine Darstellung der österreichischen und deutschen Lehrmeinungen zur Subsumtion von Tieren unter dem Güterbegriff.