Zusammenfassung: Die Autorin untersucht in ihrem Beitrag unter Zugrundelegung eines realen Sachverhalts die Strafbarkeitsvoraussetzungen einer Kindesentziehung nach § 195 StGB. Dabei kritisiert sie insbesondere das zur Strafbarkeitsbegründung erforderliche Element der Antragstellung durch die Erziehungsberechtigte(n), weil dies ihrer Meinung nach in keinem Verhältnis zur Schwere der Tat steht. Aufbauend auf einer Darstellung der deutschen und Schweizer Rechtslage in diesem Bereich erläutert sie den gesetzlichen Reformbedarf im österreichischen Strafrecht und stellt dabei eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 99 StGB sowie ein Splitting der Antragsbefugnis in § 195 StGB zur Diskussion.