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Entscheidung - EGMR, 21.03.2000, über die Beschw Nr. 28.389/95 im Fall Asan Rushiti gg Österreich

GrundrechtMRK 2001/5ÖJZ 2001, 155 - 156 Heft 4 v. 15.2.2001

Zusammenfassung: Der EGMR entscheidet in diesem Erkenntnis, dass die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung und die Unterlassung der öffentlichen Verkündung der Entscheidung im Rahmen des strafrechtlichen Entschädigungsverfahren sowie das Anführen von Verdachtsgründen trotz Freispruch des Angeklagten sowohl der gebotenen Unschuldsvermutung wie auch den Grundsätzen eines fairen Verfahrens gemäß Art 6 Abs 1 und 2 MRK widersprechen.

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