Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 1998, ob die Gewährung von Verfahrenshilfe im Strafprozess aufgrund der Vorspiegelung falscher Vermögensangaben als strafrechtliche Betrugshandlung zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 3 lit c MRK; § 41 Abs 2 StPO; § 42 StPO; § 16 RAO; § 47 RAO; § 146 StGB