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Entscheidung - VwGH, 26.01.2000, 99/03/0318

VerkehrsrechtVwGH 2001/36ÖJZ 2001, 37 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 5 Abs 1 StVO

Der VwGH führt aus, dass die Durchführung eines anweisungsgemäß durchgeführten Alkomattests keine Beobachtung des Geprüften für 15 Minuten vor der ersten Überprüfung voraussetzt, wohl aber die Vermeidung einer potentiell resultatverfälschenden Vorgangsweise erfordert.

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