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Entscheidung - OGH, 10.07.2001, 4 Ob 162/01d

Gewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2001/267 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 78 UrhG; § 7a Abs 1 MedG

Der OGH betont, dass die Verbindlichkeit zur Geheimhaltung bestimmter Fakten die Annahme eines Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit nicht rechtfertigt.

OGH 10.07.2001, 4 Ob 162/01d

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