§ 14a AußStrG; § 58 Abs 1 JN; § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG
In dieser Entscheidung prüft der OGH die Zulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses, wenn der Beschluss über die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses bereits in Rechtskraft erwachsen ist.