§ 3 Abs 2 Z 5 MRG; § 14 Abs 1 Z 1 WEG
Der OGH legt dar, dass der Austausch von Fenstern und die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade mietrechtlich als Erhaltungsmaßnahme des gesamten Hauses zu qualifizieren ist.
OGH 26.09.2000, 5 Ob 64/00y
§ 3 Abs 2 Z 5 MRG; § 14 Abs 1 Z 1 WEG
Der OGH legt dar, dass der Austausch von Fenstern und die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade mietrechtlich als Erhaltungsmaßnahme des gesamten Hauses zu qualifizieren ist.
OGH 26.09.2000, 5 Ob 64/00y