§ 1295 ABGB; § 51 Abs 1 Z 1 JN; § 343 Abs 1 HGB
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, dass die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten bei Erbringung der vertraglichen Hauptleistung einen Schadenersatzanspruch des Gläubigers begründet und prüft, unter welchen Voraussetzungen dieser Anspruch vorm Handelsgericht geltend zu machen ist.