§ 1319a ABGB
Der OGH prüft die Verantwortlichkeit des Wegehalters, der es unterlassen hat, die Schwellenbildung auf seinem Gehweg durch eine Baumwurzel zu beheben.
OGH 03.04.2001, 4 Ob 72/01v
§ 1319a ABGB
Der OGH prüft die Verantwortlichkeit des Wegehalters, der es unterlassen hat, die Schwellenbildung auf seinem Gehweg durch eine Baumwurzel zu beheben.
OGH 03.04.2001, 4 Ob 72/01v