§ 313 StPO
Der OGH legt dar, dass im Geschworenenverfahren keine Notwendigkeit einer Zusatzfrage zum Kausalzusammenhang besteht.
OGH 08.05.2001, 11 Os 21/01
§ 313 StPO
Der OGH legt dar, dass im Geschworenenverfahren keine Notwendigkeit einer Zusatzfrage zum Kausalzusammenhang besteht.
OGH 08.05.2001, 11 Os 21/01