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Entscheidung - OGH, 14.09.2000, 12 Os 32/00

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2001/44 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 290 Abs 2 StPO

Der OGH legt dar, dass die gerichtliche Eingrenzung des Verfahrensgegenstands bei fehlenden Gegeneinwendungen des Staatsanwalts oder der Finanzstrafbehörde Bindungswirkung für nachfolgende Rechtsinstanzen entfaltet.

OGH 14.09.2000, 12 Os 32/00

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