§ 922 ABGB
Der OGH erörtert, dass sich die verkehrsüblichen Eigenschaften einer Ware sich nach der Verkehrsauffassung bestimmen.
OGH 24.10.2000, 1 Ob 140/00w
§ 922 ABGB
Der OGH erörtert, dass sich die verkehrsüblichen Eigenschaften einer Ware sich nach der Verkehrsauffassung bestimmen.
OGH 24.10.2000, 1 Ob 140/00w