§ 357 ABGB; § 361 ABGB; § 479 ABGB; § 612 ABGB
Die grundbücherliche Registrierung eines Fruchtgenussrechts als Realservitut ist nur mit einer zeitlichen Begrenzung, die sich nach den Leitgedanken der fideikommissarischen Substitution bestimmt, zulässig.
OGH 29.05.2001, 1 Ob 125/01s