§ 472 ABGB
Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass die Verbindlichkeit eines Grundstückseigentümers, die Abtragung eines Hauses zu dulden, als Dienstbarkeit zu qualifizieren ist.
OGH 21.11.2000, 5 Ob 281/00k
§ 472 ABGB
Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass die Verbindlichkeit eines Grundstückseigentümers, die Abtragung eines Hauses zu dulden, als Dienstbarkeit zu qualifizieren ist.
OGH 21.11.2000, 5 Ob 281/00k