§ 19 Abs 1 AußStrG; § 1 Z 6 EO
Die Vollstreckung einer Räumungsverbindlichkeit, die im Rahmen einer außerstreitigen Benützungsregelung vereinbart wurde, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Außerstreitgerichts.
OGH 27.09.2000, 7 Ob 190/00t
§ 19 Abs 1 AußStrG; § 1 Z 6 EO
Die Vollstreckung einer Räumungsverbindlichkeit, die im Rahmen einer außerstreitigen Benützungsregelung vereinbart wurde, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Außerstreitgerichts.
OGH 27.09.2000, 7 Ob 190/00t