§ 922 ABGB; § 13 WEG; § 13a WEG
In dieser Entscheidung erläutert der OGH, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Behebung eines Mangels in der Eigentumswohnung von der Miteigentümergemeinschaft zu tragen sind.
OGH 24.10.2000, 1 Ob 183/00v