§ 20 KO; § 19 KO
Die aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel vorgenommene Drittaufrechnung mit der Forderung eines konzernfremden, im Konkurs befindlichen Vertragspartners ist rechtsunwirksam.
OGH 20.09.2000, 3 Ob 300/98h
§ 20 KO; § 19 KO
Die aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel vorgenommene Drittaufrechnung mit der Forderung eines konzernfremden, im Konkurs befindlichen Vertragspartners ist rechtsunwirksam.
OGH 20.09.2000, 3 Ob 300/98h