§ 138 KO; § 138 Abs 2 KO
Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass der Masseverwalter mit Genehmigung der Nachtragsverteilung erneut mit seiner Funktion zu betrauen ist.
OGH 09.11.2000, 8 Ob 232/00a
§ 138 KO; § 138 Abs 2 KO
Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass der Masseverwalter mit Genehmigung der Nachtragsverteilung erneut mit seiner Funktion zu betrauen ist.
OGH 09.11.2000, 8 Ob 232/00a