Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Frage der Berechtigung der Finanzprokuratur, Universitätsinstitute in Angelegenheiten der Drittmittelforschung gerichtlich zu vertreten. Der Autor bezieht sich zur Darstellung der Thematik auf eine Abhandlung von Winkler, mit dessen Ausführungen er sich kritisch auseinandersetzt. Aufbauend auf einer allgemeinen Beschreibung der Funktion und des Aufgabenbereiches der Finanzprokuratur geht er dabei auch auf deren Substitutionsberechtigung, wirtschaftliche Erwägungen sowie die Behandlung eines allfälligen Interessenwiderstreits ein und prüft abschließend seine Erwägungen auf ihre Vereinbarkeit mit grundrechtlichen Vorgaben.