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Entscheidung - OGH, 26.04.2001, 8 Ob 179/00g

ZivilprozessrechtEvBl 2001/164EvBl 2001, 728 - 730 Heft 19 v. 1.10.2001

§ 582 ZPO; § 577 ZPO; § 585 ZPO

Sofern die Bestimmung des Obmanns eines Schiedsgerichts nicht möglich ist oder infolge divergierender Ansichten der Schiedsrichter scheitert, obliegt die Bestellung dem Gericht.

OGH 26.04.2001, 8 Ob 179/00g

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