§ 1 AHG; § 9 Abs 5 AHG; Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG
Der OGH legt dar, dass der Vertragspartner bei mangelhafter Vertragserfüllung durch ein beliehenes Unternehmen sowohl Amtshaftungsansprüche gegen den Rechtsträger als auch Ersatzansprüche gegen das Unternehmen selbst geltend machen kann.