§ 1409 ABGB; § 1293 ABGB; § 1489 ABGB
Der OGH beschreibt den maßgeblichen Informationsstand des Übernehmers eines Unternehmens, um dessen Verantwortlichkeit für Schadenersatzpflichten des Rechtsvorgängers zu begründen. Weiters erörtert der OGH die Rechtsfolgen der mangelnden Offenlegung des Schuldnerwechsels gegenüber dem Vertragspartner des vormaligen Besitzers des Unternehmens.