§ 201 Abs 1 StGB; § 206 Abs 1 StGB
Die digitale Analpenetration stellt eine strafbarkeitsbegründende Tathandlung sowohl des Delikts der Vergewaltigung wie auch des sexuellen Missbrauchs Unmündiger dar.
OGH 07.03.2001, 13 Os 162/00
§ 201 Abs 1 StGB; § 206 Abs 1 StGB
Die digitale Analpenetration stellt eine strafbarkeitsbegründende Tathandlung sowohl des Delikts der Vergewaltigung wie auch des sexuellen Missbrauchs Unmündiger dar.
OGH 07.03.2001, 13 Os 162/00