§ 19 Abs 2 Tir LPolG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Führung eines Bordells als Betrieb zu qualifizieren ist und nimmt Stellung zur Person des Betriebsleiters.
VwGH, 04.09.2000, 97/10/0222
§ 19 Abs 2 Tir LPolG
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Führung eines Bordells als Betrieb zu qualifizieren ist und nimmt Stellung zur Person des Betriebsleiters.
VwGH, 04.09.2000, 97/10/0222