§ 56 Abs 2 BDG; § 91 BDG
Der VwGH erörtert, dass der Polizeibeamte, der seine Nebentätigkeit als Taxichauffeur nicht einstellt, disziplinarrechtlich zu belangen ist.
VwGH, 28.07.2000, 97/09/0377
§ 56 Abs 2 BDG; § 91 BDG
Der VwGH erörtert, dass der Polizeibeamte, der seine Nebentätigkeit als Taxichauffeur nicht einstellt, disziplinarrechtlich zu belangen ist.
VwGH, 28.07.2000, 97/09/0377