§ 54 Abs 3 UniStG
Der VwGH erörtert, dass Konzentrationsschwierigkeiten des Studenten die Substituierung einer schriftlichen Diplomprüfung durch Hausarbeiten oder mündliche Examen nicht rechtfertigen.
VwGH, 17.08.2000, 2000/12/0011
§ 54 Abs 3 UniStG
Der VwGH erörtert, dass Konzentrationsschwierigkeiten des Studenten die Substituierung einer schriftlichen Diplomprüfung durch Hausarbeiten oder mündliche Examen nicht rechtfertigen.
VwGH, 17.08.2000, 2000/12/0011