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Entscheidung - VwGH, 29.08.2000, 2000/05/0087

Allgemeine RechtsfragenVwGH 2001/121ÖJZ 2001, 614 - 615 Heft 16 v. 15.8.2001

§ 128 Abs 4 Wr BauO idF LGBl 1996/42

Der VwGH prüft die Benützbarkeit eines Bauwerks vor Erstattung der Bauvollendungsanzeige und legt dar, dass die unkorrekte Bestätigung des Ziviltechnikers keine Kontrollpflicht oder verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauwerbers oder Eigentümers begründet.

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