§ 49 Abs 1 KO; § 46 KO
Der OGH prüft in dieser Entscheidung, ob Ansprüche des Käufers einer Sondermasse, die aus der mangelhaften Erfüllung des Kaufvertrags resultieren, im Konkursverfahren als Sondermassekosten im Sinn des § 49 Abs 1 KO zu behandeln sind.
OGH 22.02.2001, 8 Ob 215/00a