vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 16.01.2001, 4 Ob 313/00h

ZivilrechtEvBl 2001/111EvBl 2001, 468 - 471 Heft 12 v. 15.6.2001

§ 1037 ABGB; § 17 ZPO

In dieser Entscheidung stellt der OGH fest, dass der Mitschuldner der sich trotz Aufforderung nicht am Verfahren beteiligt, ab Zustellung der Streitverkündung ersatzpflichtig für die entstandenen Aufwendungen seines Streitgenossen wird. Weiters erläutert der OGH die Funktion der Streitverkündung und betont, dass das bloße Wissen des Schuldners von einer Verhandlung den Erklärungswert der Streitverkündung nicht ersetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!