Zusammenfassung: Ein Verfahren zur Zuteilung einer Baugenehmigung, deren Erteilung nach dem Flächenwidmungsplan nicht vorgesehen ist, begründet keine zivile Rechtsstreitigkeit im Sinn des Art 6 Abs 1 MRK.
EGMR, 16.01.2001, über die Beschw Nr. 32.098/96 im Fall Ludescher gg Österreich