§ 321 Abs 1 Z 3 ZPO; § 54 ÄrzteG 1998; § 270 ZPO; § 272 ZPO
Der OGH prüft in dieser Entscheidung die sachliche Reichweite des Arztgeheimnisses in Verbindung mit der Riskenaufklärung im Zuge einer medizinischen Behandlung. Weiters legt er dar, unter welchen Umständen eine Beweislastumkehr zulässig ist und erörtert, ob die Weigerung des Patienten, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist.