§ 213a ASVG idF der 48. Nov
Nach einer Definition der Arbeitnehmerschutzvorschriften stellt der VwGH fest, dass Betriebsausflüge nicht vom sachlichen Geltungsbereich dieser Normen umfasst sind.
VwGH, 29.06.1999, 97/08/0588
§ 213a ASVG idF der 48. Nov
Nach einer Definition der Arbeitnehmerschutzvorschriften stellt der VwGH fest, dass Betriebsausflüge nicht vom sachlichen Geltungsbereich dieser Normen umfasst sind.
VwGH, 29.06.1999, 97/08/0588