§ 39 Abs 3 StPO
Die Entscheidung befaßt sich mit Voraussetzungen der Aufnahme wie auch des Ausschlusses von der Verteidigerliste.
VwGH, 27.05.1999, 98/19/0117
§ 39 Abs 3 StPO
Die Entscheidung befaßt sich mit Voraussetzungen der Aufnahme wie auch des Ausschlusses von der Verteidigerliste.
VwGH, 27.05.1999, 98/19/0117